Formulare
Hier finden Sie unsere Satzung, die Beitragsordnung und den Mitgliedsantrag für den Hauptverein.
TSV Wernau
Hier finden Sie unsere Satzung, die Beitragsordnung und den Mitgliedsantrag für den Hauptverein.
ebenso Pesonen im Freiwilligendienst. Personen, welche diesen ermäßigten Beitragssatz in Anspruch nehmen wollen, haben einen entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 15.01. des lfd. Jahres bei der Geschäftsstelle vorzulegen. Liegt der Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im lfd. Jahr der volle Beitrag erhoben. Bei FSJ Teilnehmern wird ein ermäßigter Beitrag im Folgejahr erhoben, wenn dies im lfd. Jahr nicht mehr möglich ist. Nachweise können auch per E-Mail unter mitgliederverwaltung@tsv-wernau.de eingereicht werden.
ist ein Kind bzw. sind mehrere Kinder der Familie bereits volljährig, jedoch noch Schüler, Student, Azubi oder im FSJ, so können diese gegen jährlichen Nachweis bis 24 Jahre im Familenbeitrag geführt werden.
mit einem oder mehreren Kindern bis 18 Jahren
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