TSV
FINANZEN
Nachlässe & Zuschüsse
Das Land fördert die Jugenderholung durch Gewährung von Zuwendungen für Jugenderholungsmaßnahmen. Jugenderholungsmaßnahmen sind Erholungsaufenthalte in Gruppen mit pädagogischer Betreuung, bei denen der Erholungsaspekt im Vordergrund steht.
Förderung der Teilnahme finanziell schwächer Gestellter bei Jugenderholungsmaßnahmen:
Teilnehmende an Jugenderholungsmaßnahmen nach aus finanziell schwächer gestellten Familien werden sowohl durch einen Zuschuss des Landes als auch durch einen Beitrag des Zuwendungsempfängers bzw. in Weiterleitungsfällen durch einen Beitrag des Letztempfängers unterstützt.
Der Zuschuss wird auf Antrag durch das zuständige Regierungspräsidium als Festbetrag gewährt und beträgt bis zu 25 Euro je Tag und Person. Der Zuschuss wird an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt und ist von diesem bzw. in Weiterleitungsfällen vom Letztempfänger in Form einer Reduzierung des Teilnahmebeitrags in Höhe des Zuschusses an die Teilnehmenden aus finanziell schwächer gestellten Familien weiterzugeben.
Die Gewährung der Zuwendung setzt voraus, dass auch der Träger (Zuwendungs- bzw. Letztempfänger) einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung der oder des Teilnehmenden erbringt.
Die Anträge sollen in mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und informieren Sie uns per E-Mail an jugendfreizeit@tsv-wernau.de, dass Sie einen Antrag stellen werden.