Der Vereinsjugendrat des TSV Wernau – Mitbestimmung für junge Mitglieder
Im TSV Wernau wird die Beteiligung junger Menschen großgeschrieben. Ein zentrales Element dafür ist der Vereinsjugendrat, der künftig eine wichtige Rolle in der Jugendarbeit spielen soll. Mit der geplanten neuen Jugendordnung, über die im Rahmen der Jugendvollversammlung am 15. November 2025 abgestimmt wird, soll der Jugendrat offiziell eingeführt werden.
Bereits im Jahr 2024 wurde ein erster Jugendrat auf Probe gewählt. Dieses Gremium hat in einem gemeinsamen Testjahr zusammen mit dem Jugendausschuss die inhaltlichen und organisatorischen Grundlagen für den zukünftigen Jugendrat erarbeitet. Die Erkenntnisse aus diesem Jahr bilden nun die Basis für die formelle Verankerung des Jugendrats in der Jugendordnung.
Der Vereinsjugendrat ist das gewählte Vertretungsgremium der Vereinsjugend. Er wird von der jährlich stattfindenden Jugendversammlung gewählt – dem höchsten Organ der Vereinsjugend. Die Zusammensetzung sieht wie folgt aus:
Erste/r Vereinsjugendsprecher/in
Zweite/r Vereinsjugendsprecher/in
Bis zu drei weitere Beisitzer/innen
Alle Mitglieder des Vereinsjugendrats werden für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen übernimmt das Amt der ersten Jugendsprecherin oder des ersten Jugendsprechers, die zweitplatzierte Person wird zweite/r Jugendsprecher/in. Entsprechend werden auch die Beisitzer/innen bestimmt.
Zur Wahl in den Jugendrat zugelassen sind alle Jugendlichen im Verein, die bei der Wahl mindestens 14 Jahre alt sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wahl- und stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder der Jugend gemäß § 1 der Jugendordnung, sofern sie mindestens acht Jahre alt sind. Jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied hat genau eine Stimme.
Mit dem Vereinsjugendrat wird jungen Mitgliedern eine klare Stimme im Verein gegeben – für mehr Beteiligung, Mitgestaltung und Verantwortung in der Jugendarbeit des TSV Wernau.