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Mitgliedsbeiträge

TSV Wernau

1. Jahresbeiträge

Einzelmitglied Erwachsene                                         95€

Ehepaare                                                                  140€

Familien                                                                   160€

Alleinerziehende mit Kind                                         120€

Jugendliche (14-18 Jahre ), Azubis und Studenten       45€

Kinder bis 14 Jahre                                                     28€

Passive Mitglieder                                                      25€

Schnupperer                                                              50€

Achtung: Alle Beiträge verstehen sich zuzüglich zu dem Beitrag für den Hauptverein.( siehe Gesamtverein / Beiträge )

Der Jahresbeitrag ist jeweils vor Beginn der Saison fällig und wird vom angegebenen Konto abgebucht.


Kosten, die zusätzlich zum Jahresbeitrag anfallen ( Nur wenn keine Arbeitsstunden geleistet werden ).
Arbeitsstunden Anzahl im Jahr / Betrag pro Stunde / Gesamtkosten

Mannschaftsspieler Herren   8/12/96€

Mannschaftsspieler Damen  8/12/96€

Hobbyspieler Herren   5/12/60€

Hobbyspieler Damen  5/12/60€

 
2. Gastspieler

1. Bei Gastspielen muß mindestens ein aktives Mitglied zur Spielpaarung gehören.

2. Gastspiele sind möglich, sofern die Plätze nicht von Mitgliedern belegt sind.

3. Gäste können nur durch ordentliche Mitglieder der Tennisabteilung eingeführt werden.

    Sie haben eine Spielgebühr von € 8,- pro Spieleinheit zu entrichten.

4. Die Zahlung der Gebühr erfolgt über den Einzug vom Konto des Mitgliedes

5. Gastspiele müssen in eine Gastliste vor Spielbeginn eingetragen werden.

6. Von Mannschaften organisierte Freundschaftsspiele sind unentgeltlich, müßen aber von der Abteilungsleitung genehmigt werden.


3. Arbeitsdienst

1. Arbeitsdienst fällt für jedes aktive Mitglied ab Vollendung des 18.Lebensjahres bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres an. Für Verbandspieler/innen 65 und älter gelten dieselben Arbeitsstundenregelungen wie für alle anderen Verbandsspieler/innen. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Arbeitsdienst von 5 Stunden leisten. 

2. Jedes männliche Mitglied kann im Laufe eines Jahres zu einem unentgeltlichen Arbeitseinsatz von 5 Std. herangezogen werden.

3. Jedes weibliche Mitglied kann im Laufe eines Jahres zu einem unentgeltlichen Arbeitseinsatz von 5 Std. herangezogen werden.

4. Männliche Mannschaftesspieler, die am Mannschaftstraining teilnehmen oder bei mindestens

    2 Verbandsspielen eingesetzt wurden, müssen im Laufe eines Jahres 8 Arbeisstunden verrichten.

5. Weibliche Mannschaftesspielerinnen, die am Mannschaftstraining teilnehmen oder bei mindestens

    2 Verbandsspielen eingesetzt wurden, müssen im Laufe eines Jahres 8 Arbeisstunden verrichten.

6. Ersatzspieler, die nicht am Training teilnehmen, müssen keinen zusätzlichen Arbeitsdienst leisten.

7. Ersatzweise ist hier für ein Betrag von 12 € pro Stunde zu leisten.

8. Gebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden 12 €.

9. Dieser Betrag wir zum Ende der betroffenen Spielsaison abgebucht.

10. Bei begründeter Verhinderun können Ausnahmeregelung vom Abteilungsausschuss getroffen werden.

11. Kulturwart/techn. Leiter haben die Kompetenz, Einsätze von Mitgliedern bei Veranstaltungen als  Arbeitsdienst anzurechnen. Die Liste mit Namen und Zeit gibt man an den techn. Leiter zur Berücksichtigung in der Gesamtliste weiter. Abteilungsleiter wird informiert.


4. Eigenanteil am Jugendtraining

Das Jugendtraining findet bei der Tennisschule Kärcher statt.

Die Kosten werden von den Eltern mit der Tennisschule seperat

abgerechnet.

 
5. Eigenanteil am Spielbetrieb

Die Spielbälle zur Verbandsrunde werden von der Tennisabteilung zur Verfügung gestellt.

Jeder volljährige Mannschaftsspielder bezahlt bei Heimspielen sein Essen selbst. Die Gästeessen werden von den einzelnen Mannschaftsspielern übernommen. Die Abteilungsleitung behält es sich vor am Ende der Spielsaison den Mannschaften einen Zuschuß zu gewähren.

Das Essen der jugendlichen Spieler wird von der Tennisabteilung übernommen.

1. Beschluss der Geschäftsordnungam 29.05.1985

2. Geändert durch Beschluss der Abteilungsversammlung vom 10.04.2013

3. Geändert durch Beschluss der Abteilungsversammlung vom 03.04.2014

4. Texte die hervorgehoben sind, wurden durch Beschluss der Abteilungs-

    versammlung vom 26.03.2019 gefasst.

Die Abteilungsleitung