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Kooperationsvertrag TSV-TCW

TSV Wernau

Kooperationsvertrag

Zwischen Tennisabteilung TSV Wernau

[Adresse des TSV Wernau]

[Ansprechpartner/Vertretungsberechtigter]

und

Tennisclub Wernau (TCW)

[Adresse des TCW]

[Ansprechpartner/Vertretungsberechtigter]

Vertragsdatum:

Ort:

Präambel

Die Tennisabteilung des TSV Wernau und der Tennisclub Wernau schließen diesen Kooperationsvertrag mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit im Tennissport zu fördern.

1. Vertragsparteien

Name und Sitz:

• Beide Vereine, TSV Wernau und TCW, haben ihren Sitz in Wernau.

Vertretungsberechtigte Personen:

• Die Vorstände der beiden Vereine vertreten die jeweiligen Organisationen.

Rechtsform und satzungsgemäße Vertretung:

• Beide Vereine sind eingetragene Vereine (e.V.) und handeln gemäß ihren Satzungen.

2. Ziel der Kooperation

Die Verschmelzung der Wernauer Vereine im Rahmen der Sportentwicklung ist gescheitert. Der TCW und die Tennisabteilung des TSV Wernau erkennen jedoch die Notwendigkeit, eine gemeinsame Lösung für den Tennissport zu entwickeln, ehrenamtliche Kapazitäten zu bündeln und Doppelstrukturen abzubauen.

Die Ziele der Kooperation umfassen:

• Entlastung der Vorstände

• Steigerung der Attraktivität des Tennissports

• Synergien bei der Tennisinfrastruktur

• Gemeinsame Nutzung von Hallen

• Vorteile durch gesteigerte Kapazitäten bei der Rekrutierung eines Vereinstrainers

• Mitgliedergewinnung

• Ergänzende Vorteile durch einen Mehrspartenverein

• Potenzielle Verschmelzung zu einem Großverein

Die Vertragsparteien beabsichtigen, innerhalb eines im Vertrag definierten Zeitraums auf einer gemeinsamen Tennisanlage dem Tennissport nachzugehen. Die Tennisanlage des TCW wird hierfür als geeignet erachtet.

3. Rechtliche Unabhängigkeit der Vereine

Beide Vereine bleiben rechtlich und wirtschaftlich unabhängig. Mit diesem Kooperationsvertrag erfolgt keine Verschmelzung der beiden Vereine, jedoch wird diese Möglichkeit für die Zukunft nicht ausgeschlossen und sogar angestrebt.

Im Falle einer solchen Verschmelzung, sichert der Hauptverein TSV zu, dass er 2 Tennis-Außenplätze mitfinanziert.

4. Mitgliederverwaltung/Mitgliedschaft

Die Mitgliederverwaltung verbleibt bei der jeweiligen Vertragspartei. Die Mitgliedschaften gestalten sich wie folgt:

• Alleiniges Mitglied des TCW

• Mitglied des TCW und des TSV (z.B. Mitglied einer anderen Sparte beim TSV)

• Mitglied des Hauptvereins TSV und der Tennisabteilung des TSV (ohne Berechtigung auf der Tennisanlage des TCW zu spielen)

• Mitglied des Hauptvereins TSV, der Tennisabteilung des TSV und weiterer Sparten (ohne Berechtigung auf der Tennisanlage des TCW zu spielen)

• Schnuppermitglied Tennis TCW

Die Beitrags Struktur für Doppelmitgliedschaften ist auch für bisherige TCW-Mitglieder möglich. Eine Satzungsänderung kann erforderlich sein. Durch die Doppelmitgliedschaft entsteht für das Mitglied keine zusätzliche finanzielle Belastung. (sieh Anlage 1, Seite 9 vereinbarte Beitragsstruktur)

Neumitglieder die nur Tennis spielen möchten (keine weitere Sparte beim TSV nutzen möchten), werden an den TCW verwiesen und werden TCW Mitglied

Datenabgleich der Mitgliederdaten zwischen TSV und TCW erfolgt einmal im Jahr (Bezug auf Doppelmitgliedschaft).

5. Sportentwicklung

5.1. Trainingsbetrieb

Ab dem nächsten Jahr wird der Trainingsbetrieb im Rahmen der Kooperation weitgehend auf die Anlage des TC Wernau verlegt. Geplant ist, pro Woche zwei Plätze für jeweils zwei Stunden pro Mannschaft zur Verfügung zu stellen. Grundregeln sind:

 Plätze müssen 10 Minuten vor Trainingsbeginn freigemacht werden, wenn sie von anderen Mitgliedern belegt sind.

 10 Minuten nach Trainingsbeginn dürfen die Plätze von anderen Mitgliedern genutzt werden, wenn sie nicht durch die Mannschaft beansprucht werden.

 Wenn die Auslastung es nicht anders zulässt, wird die Trainingszeit auf 1,5 Stunden gekürzt (17:30 – 19:00 Uhr oder 19:00 – 20:30 Uhr).

5.2. Hallennutzung

Während der Sommersaison dürfen die Mannschaften die Halle kostenfrei nutzen.

 Priorität haben Mannschaften, die mit einem Trainer trainieren.

 Während der aktiven Spielsaison haben die aktiven Mannschaften Vorrang vor den Breitensportmannschaften.

 Nach der aktiven Saison haben die Breitensportmannschaften Vorrang vor den aktiven Mannschaften.

 Falls mehr als zwei Mannschaften gleichzeitig trainieren, muss die Hallennutzung vor Ort und nach Bedarf zwischen den Spielführern und Mannschaften abgestimmt werden.

5.3. Platznutzung nach Stand Trainingsplan 2024

Montag: Herren 30/1 , Damen, Herren 30/2, Jugend

Dienstag: Herren 65, HobbyMixed, Freie Trainingsgruppe

Mittwoch: Herren 50, Herren 1, Herren 2, Fa. Bosch

Donnerstag: Damen 50/1, Hobby Herren, Jugend

Freitag: Lichtenwald

(vorläufiger Trainingsplan/Entwurf)

Der endgültige Trainingsplan wird nach der Mannschaftsmeldung jährlich ausgearbeitet. Im Allgemeinen ist die Anlage des TC Wernau von Montag bis Donnerstag zwischen 18 und 20 Uhr nahezu vollständig ausgelastet.

Externe Vermietungen (z. B. an Lichtenwald oder Gastspieler) sollten in diesem Zeitraum nicht stattfinden.

5.4. Spielbetrieb

Der Spielbetrieb wird auch 2025 unter dem Namen der Spielgemeinschaft (SPG) fortgeführt. Alle Spiele sollen auf der Anlage des TCW stattfinden. Die aktuelle Kapazität ist dafür ausreichend. Der Spielbetrieb wird ab 2025 bereits komplett durch den TCW finanziert:

 Sonntag: Herren 1 (6er), Herren 2 (4er), Herren 3 (4er), Herren 30/1 (6er), Herren 30/2 (4er), Damen (4er)

 Samstag: Herren 50 (4er Mannnschaft) + Herren 60 (6er Mannschaft), Damen 50 (4er Mannschaft)

In Ausnahmefällen kann die Anlage am Kehlenberg genutzt werden.

Jeder Mannschaftsführer erhält einen Schlüssel für das Sportwartzimmer und den Schuppen. Sprudel wird vom Verein beschafft und im Schuppen gelagert.

5.4.1. Zuschuss Spielbetrieb

Anstelle eines Essenszuschusses wird vorgeschlagen, allen aktiven und Breitensportmannschaften einen Pauschalzuschuss zu gewähren:

 6er-Mannschaft: 120 oder 150 Euro

 4er-Mannschaft: 80 oder 100 Euro

Der Zuschuss wird dem Mannschaftsführer ausbezahlt, was den Abrechnungsaufwand reduziert.

5.5. Jugendtraining (Aufnahme Status Quo)

Aktuell trainieren beim TC Wernau 17 Jugendliche im Alter von 7–11 Jahren in vier Gruppen unter der Leitung von Thomas Steinacher. (insgesamt 21 Jugendliche beim TC Wernau).

Beim TSV trainieren derzeit 8 Jugendliche im Alter von 13–17 Jahren unter der Tennisschule Kärcher.

Es gibt derzeit keine Überschneidungen, daher bleiben die Trainingsgruppen unverändert.

Das Ziel sollte es sein, ein standardisiertes Angebot für die Winter- und Sommersaison zu schaffen, das Mitgliedschaft, Training und Hallenkosten umfasst.

5.6. Gemeinsame Saisoneröffnung

Eine gemeinsame Saisoneröffnung am 26/27.4. 2025 ist vorgesehen.

5.7. Arbeitsdienst

Aktuell gelten und zukünftig gelten für alle Mitglieder folgende Reglungen zum Thema Arbeitsdienst:

Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 75,00 € 5 Stunden pro Jahr à € 15,00 € .

Die Arbeitsstunden die Mannschaftsspieler müssen zusätzlich 3 weitere Arbeitsstunden leisten müssen entfallen zukünftig.

Befreit vom Arbeitsdienst sind aktive Mitglieder unter 16 Jahren und über 65 Jahren, Vorstandsmitglieder und Schwangere sowie passive Mitglieder.

6. Finanzielle Regelungen

Die Zuarbeit erfolgt durch eine Arbeitsgruppe, die sich mit finanziellen Angelegenheiten befasst.

7. Leistungen und Pflichten der Parteien

Die Pflichten der Vertragsparteien umfassen:

• Mitgliederverwaltung gemäß Punkt 4.

• Verwaltung der Mitgliederbeiträge gemäß Punkt 5.

• Verwaltung der Arbeitsstunden der Mitglieder:

• Jahr 1: Alle Arbeitsstunden von TSV-Mitgliedern werden zu 100 % an der Tennisanlage des TSV abgeleistet.

• Jahr 2: 20 % der Arbeitsstunden von TSV-Tennisabteilungsmitglieder mit Doppelmitgliedschaft werden an der Anlage des TSV und 80 % an der Tennisanlage des TCW abgeleistet. Die Koordination erfolgt gemeinsam durch den TCW und Tennisabteilung des TSV. TSV-Tennisabteilungsmitglieder die keine Doppelmitgliedschaft haben, leisten Ihre Arbeitsstunden beim TSV

• Jahr 3: Alle Arbeitsstunden der Tennismitglieder und TSV-Tennisabteilungsmitglieder mit Doppelmitgliedschaft werden zu 100 % an der Anlage des TCW abgeleistet. Besondere Bestimmungen sind unter „Sonderrechte“ zu beachten. TSV-Tennisabteilungsmitglieder die keine Doppelmitgliedschaft haben, leisten Ihre Arbeitsstunden beim TSV.

Die Verwaltung der Arbeitsstunden obliegt ab dem zweiten Jahr einem Mitglied der Vorstandschaft der Kooperationspartner. Die Vorstandschaft besteht zur ersten Amtszeit zu 50 % aus TCW- und zu 50 % aus TSV-Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

• 1. Vorsitzender: TCW

• 2. Vorsitzender, Vereinsadministration: TSV

• 2. Vorsitzender, Technische Leitung: TCW und TSV

• 1. Sportwart: TSV

• 2. Sportwart: TSV

• Pressewart: TCW

• Festwarte: TSV

• Jugendwart: TCW

• Finanzen: TSV

• Kassenprüfung: TSV und TCW

• Schriftführer: TCW

Die Aufgabenverteilung erfolgt in einer der ersten gemeinsamen Vorstandssitzungen.

8. Infrastruktur und Sportstätten

Ziel des Kooperationsvertrags ist es, eine gemeinsame zentrale Tennisinfrastruktur zu unterhalten. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass die Tennisanlage des TCW für folgende geplante Erweiterungen gut geeignet ist:

• Mindestens 1 weiterer und idealerweise bis zu 3 zusätzliche Außenplätze, eventuell auch ein Paddle-Platz.

Zusätzlich wird geplant, die Tennisanlage des TSV wie folgt schrittweise stillzulegen oder umzunutzen:

• Jahr 1 (2025): 2 Plätze stilllegen/umnutzen

• Jahr 2 (2026): 2 weitere Plätze stilllegen/umnutzen

• Jahr 3 (2027): Voraussichtlich komplette Stilllegung/Umnutzung mit der Option auf das Sonderrecht, siehe nächster Absatz

Sonderrecht: Die Vertragsparteien prüfen frühzeitig im Jahr 2026, welche Optionen für die Tennisanlage des TSV am Kehlenberg sinnvoll und umsetzbar sind. Die komplette Stilllegung oder Umnutzung ist für 2027 geplant, wobei die Erfahrungen aus den beiden vorangegangenen Jahren zu berücksichtigen sind.

9. Vorteile und Nachteile der Kooperation

Vorteile:

• Synergien und Effizienzgewinne (Bündelung von Ehrenämtern, Mitgliederwerbung)

• Entlastung der Verwaltung des TC durch den TSV

• Finanzielle Vorteile durch Mitgliederverwaltung und Beitragseinnahmen

Nachteile:

• Administrativer Aufwand

• Komplexität des Beitragswesens

10. Finanzierung der Kooperation

Folgende Vorhaben benötigen eine Finanzierung:

• Zubau weiterer Infrastruktur wie Tennisplätze auf dem Gelände des aktuellen Minigolfplatzes

• Zubau eines Paddle-Platzes auf der Fläche der Tenniswand des TCW (optional)

Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge gemäß der vereinbarten Beitrags Struktur. Zudem besteht ein regelmäßiges Einkommen durch die Vermietung der Gastrofläche auf der Anlage des TCW.

Die finanzielle Beteiligung des TSV als Gesamtverein an der Kooperation sowie die finanziellen Mittel, die die Tennisabteilung des TSV in die Kooperation einbringt, sind zu klären.

11. Zeitrahmen und Umsetzung

Die erfolgreiche Abstimmung des Kooperationsvertrags mit den Mitgliedern der Kooperationspartner umfasst:

• Finanzielle Bestimmungen (vereinbarte Beitrags Struktur)

• Zeitplan der Stilllegung/Umnutzung der Tennisanlage des TSV am Kehlenberg

• Zusätzliche Investitionen auf der Tennisanlage des TCW

Stilllegung/Umnutzung der Tennisanlage auf dem Kehlenberg:

• Jahr 1 (2025): 2 Plätze

• Jahr 2 (2026): 2 Plätze

• Jahr 3 (2027): Voraussichtlich komplette Stilllegung/Umnutzung mit der Option auf das Sonderrecht

Zubau Infrastruktur TCW Tennisanlage:

Die Entscheidung über den Zubau weiterer Tennisplätze auf dem Gelände der aktuellen Minigolfanlage wird 2025 weiterverfolgt, abhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Stadtverwaltung, WSF usw.).

Arbeitsstunden:

Siehe „Leistungen und Pflichten der Vereine“. Ständige Prüfung der Kooperationsvereinbarung.

12. Haftung und Versicherung

Da beide Vereine weiterhin bestehen, haften diese unabhängig für ihre Mitglieder und Tennisinfrastruktur mit ihren jeweiligen Versicherungen und Verträgen. Synergieeffekte einer Kooperation können auch eine gemeinsame Tragung der Kosten und Risiken für Versicherungen umfassen.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Kooperationspartner verpflichten sich, sensible Daten, die für die geplante Kooperation erforderlich sind, im Einklang mit den geltenden Gesetzen (z.B. DSGVO) zu behandeln.

14. Schlichtung von Streitigkeiten

Ein Verfahren zur Schlichtung von Streitigkeiten muss in den Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden.

15. Kooperation mit Dritten

Die Fortführung bestehender und zukünftiger Kooperationen steht beiden Vertragspartnern frei und wird durch diesen Kooperationsvertrag nicht eingeschränkt. Ziel ist es, diesen Kooperationsvertrag den Mitgliedern des WSF anzubieten, um eine Vereinigung aller Tennisvereine in Wernau auf der Anlage des TCW zu erreichen.

16. Laufzeit und Kündigung

Der Kooperationsvertrag ist bis zu einer einseitigen Kündigung einer der Vertragsparteien gültig. Eine Kündigung kann frühestens zum Ablauf der Übergangszeit Ende 2027 mit einer Frist von 12 Monaten erfolgen.

Folgen der Kündigung:

Bevor Investitionen in zusätzliche Infrastruktur getätigten werden, ist zu regeln, wie die Kosten auf die beteiligten Parteien nach einer Kündigung aufgeteilt werden. Diese Investition sind schriftlich festzuhalten.

17. Änderungen und Anpassungen des Vertrags

Änderungen des Vertrags sind nur im gegenseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.

18. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel (Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten

Vertrags) Geltendes Recht und Gerichtsstand Unterschriften der Vertragspartner und Datum

Vereinbarte Betragsstruktur

- Alleinige Mitgliedschaft beim TC-Wernau:

Beiträge verbleiben zu 100 % beim TC-Wernau

- Doppelmitgliedschaft TC-Wernau und TSV-Wernau:

Der Tennisabteilungsbeitrag wird vom TC-Wernau eingezogen

25% des TSV-Hauptvereinsjahresbeitrags überweist der TSV-Wernau an den TC-Wernau

Anhang 1: Die „ca. Einnahme nur TSV“ beruht auf einer Abschätzung, über die Anzahl der TSV-Mitglieder, welche eine Doppelmitgliedschaft eingehen.