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Mitgliedschaft Tennis

TSV Wernau

TSV
Tennis

Abteilungsmitgliedschaft

Hier finden Sie die Informationen zur Mitgliedschaft in der Abteilung Tennis.

Eine Mitgliedschaft in einer Abteilung des TSV Wernau setzt immer eine Mitgliedschaft im Hauptverein voraus.

TSV
Tennis

Doppelmitgliedschaft TSV Wernau und TCW

Achtung: Doppelmitgliedschaft bitte zeitnah beantragen

TSV
Tennis

Mitgliedsbeiträge

1. Jahresbeiträge

Einzelmitglied Erwachsene                                         95€

Ehepaare                                                                  140€

Familien                                                                   160€

Alleinerziehende mit Kind                                         120€

Jugendliche (14-18 Jahre ), Azubis und Studenten       45€

Kinder bis 14 Jahre                                                     28€

Passive Mitglieder                                                      25€

Schnupperer                                                              50€

Achtung: Alle Beiträge verstehen sich zuzüglich zu dem Beitrag für den Hauptverein.( siehe Gesamtverein / Beiträge )

Der Jahresbeitrag ist jeweils vor Beginn der Saison fällig und wird vom angegebenen Konto abgebucht.


Kosten, die zusätzlich zum Jahresbeitrag anfallen ( Nur wenn keine Arbeitsstunden geleistet werden ).
Arbeitsstunden Anzahl im Jahr / Betrag pro Stunde / Gesamtkosten

Mannschaftsspieler Herren   5/15€/75€

Mannschaftsspieler Damen   5/15€/75€

Hobbyspieler Herren   5/15€/75€

Hobbyspieler Damen  5/15€/75€

 
2. Gastspieler

1. Bei Gastspielen muss mindestens ein aktives Mitglied zur Spielpaarung gehören.

2. Gastspiele sind möglich, sofern die Plätze nicht von Mitgliedern belegt sind.

3. Gäste können nur durch ordentliche Mitglieder der Tennisabteilung eingeführt werden.

    Sie haben eine Spielgebühr von € 10,- pro Spieleinheit zu entrichten.

4. Die Zahlung der Gebühr erfolgt über den Einzug vom Konto des Mitgliedes

5. Gastspiele müssen in eine Gastliste vor Spielbeginn eingetragen werden.

6. Von Mannschaften organisierte Freundschaftsspiele sind unentgeltlich, müssen aber von der Abteilungsleitung genehmigt werden.


3. Arbeitsdienst

Alle Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres leisten 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr, die ersatzweise mit 15€ pro nicht geleistete Stunde berechnet werden.

Die Abteilungsleitung kann Härtefälle auf Antrag vom Arbeitsdienst befreien, z. B. bei schwerer Erkrankung, Verletzungen, Auslandssemester oder langem Auslandaufenthalt. Anträge hierzu sind spätestens bis zum 31.12. desselben Kalenderjahres per Mail an kassier@tennis.tsv-wernau.de anzuzeigen.


4. Eigenanteil am Jugendtraining

 
5. Eigenanteil am Spielbetrieb

Die Spielbälle zur Verbandsrunde werden von der Tennisabteilung zur Verfügung gestellt.

Jeder volljährige Mannschaftsspieler bezahlt bei Heimspielen sein Essen selbst. Die Gästeessen werden von den einzelnen Mannschaftsspielern übernommen. Jede Mannschaft erhält Bons die dann mit dem Wirt abgerechnet werden.

Das Essen der jugendlichen Spieler wird von der Tennisabteilung übernommen.

1. Beschluss der Geschäftsordnung am 29.05.1985

2. Geändert durch Beschluss der Abteilungsversammlung vom 10.04.2013

3. Geändert durch Beschluss der Abteilungsversammlung vom 03.04.2014

4. Texte die hervorgehoben sind, wurden durch Beschluss der Abteilungs-

    versammlung vom 26.03.2019 gefasst.

5. Geändert durch Beschluss der Abteilungsversammlung vom 15.04.2026

Die Abteilungsleitung